Videosprechstunde – Verlängerung der Authentifizierung
Die Befristung der GOP 01444 (Authentifizierung) wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Hintergrund: Ab dem 1. Oktober 2021 sollte nach damaligem Gesetzesauftrag eine technische Authentifizierungslösung für die Videosprechstunde flächendeckend bereitstehen und die GOP 01444 obsolet werden. Durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sind die Krankenkassen nun verpflichtet, ihren Versicherten bis spätestens zum 1. Januar 2023 eine digitale Versichertenidentität anzubieten, auf deren Basis eine technische Authentifizierungslösung für die Videosprechstunde flächendeckend umsetzbar wird. Die Befristung der GOP 01444 wird verlängert, um weiterhin den entstehenden Praxisaufwand abzubilden, bis eine technische Authentifizierung der Versicherten durch den Vertragsarzt sichergestellt ist.