Mit der neue Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) kann auch bei der Erstverordnung von vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) die GOP 01470 (18 Punkte / 2,00 Euro) abgerechnet werden.
Weitere Vergütungen für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einzelnen vorläufig aufgenommenen DiGA (Anhänge 1 und 2 zur Anlage 34) werden derzeit noch verhandelt und treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.