Hochdosis oder herkömmlicher tetravalenter Grippeimpfstoff für ältere Patienten? Die unklare Rechts- und Marktlage hatte im Frühjahr bei der Vorbestellung der Impfstoffe für die Saison 2021/2022 für große Verunsicherung gesorgt. Die Bremer Krankenkassen hatten daraufhin im Dialog mit der KV Bremen im März 2021 einen Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen beim Einsatz herkömmlicher tetravalenter Grippeimpfstoffe erklärt.
Diesen „Bremer Weg“ hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich mit einer Rechtverordnung bestätigt. Die Praxen im Lande Bremen können entsprechend ihrer Bestellungen bzw. Bevorratung sowohl Hochdosis-, als auch herkömmlichen tetravalenten Grippeimpfstoff für über 60-jährige Patienten verwenden, ohne eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in Bezug auf die Art des Grippeimpfstoffs befürchten zu müssen. Der Gesetzgeber hat nämlich für die Saison 2021/2022 auch klargestellt, dass der Hochdosisimpfstoff trotz der deutlich höheren Kosten für diese Altersgruppe als wirtschaftlich gilt:
„Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination. Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt; eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs gilt als wirtschaftlich.“ (BAnz AT 11.03.2021)