Gewalt in Praxen

Wie sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie uns!

weiter

 

FAQ-Datenbank

beantwortet viele Fragen 

weiter

 

Praxen vor dem Kollaps

Praxis weg. Gesundheit weg.

weiter

Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen neu im EBM

Maßnahmen zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe wegen einer keimzellschädigenden Therapie können jetzt über den EBM abgerechnet werden. Dazu werden neue Gebührenordnungspositionen und Sachkostenpauschalen im EBM aufgenommen.

Mit der Kryokonservierung soll Versicherten die Erfüllung eines Kinderwunsches nach einer keimzellschädigenden Therapie ermöglicht werden. Der gesetzliche Leistungsanspruch besteht für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und männliche Versicherte bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern die Kryokonservierung aufgrund einer Erkrankung medizinisch notwendig erscheint, um spätere Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft vornehmen zu können. Zu keimzellschädigen Behandlungen zählen insbesondere die operative Entfernung von Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen sowie potentiell fertilitätsschädigende Medikationen. Ob eine Therapie keimzellschädigend sein kann, entscheidet der Facharzt, der auch die Grunderkrankung diagnostiziert oder behandelt.

Für die Leistungen zur Kryokonservierung wurde der neue Abschnitt 8.6 in den EBM aufgenommen. Die Abbildung der Sachkosten für die Lagerung des Materials erfolgt über die Aufnahme neuer Kostenpauschalen in einem neuen Abschnitt 40.12 EBM. Für die Transportkosten wurde keine eigene Kostenpauschale, sondern eine Bestimmung in die Präambel 40.12 EBM aufgenommen, die eine gesonderte Abrechnung der Kosten für den Transport ermöglicht (als Sachkosten über die Pseudo-GOP 98999 berechnungsfähig).

 

Details zur Abrechnung

Abschnitt 8.6 (Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen)

  • 08619: Erstberatung durch den die Grunderkrankung diagnostizierenden oder behandelnden Arzt
    90 Pkt./ 10,01 Euro
  • 08621: Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung zu den dazugehörigen medizinischen Maßnahmen
    128 Pkt./ 14,24 Euro
  • 08623: Andrologische Beratung und Aufklärung bei Männern mit bestimmter Indikation
    90 Pkt./ 10,01 Euro
  • 08635: Stimulationsbehandlung zur Kryokonservierung von Eizellen
    1.991 Pkt./ 221,49 Euro
  • 08637: Ultraschallgezielte und/oder laparoskopische Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Eizellen
    365 Pkt./ 40,60 Euro
  • 08638: Zuschlag zur GOP 08637 bei ambulanter Follikelpunktion
    447 Pkt./ 49,37 Euro
  • 08639: Identifizierung von Eizelle(n) in der Follikelflüssigkeit und Beurteilung der Reifestadien der Eizelle(n) zur Kryokonservierung
    157 Pkt./ 14,47 Euro
  • 08640: Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung des Spermas zur Kryokonservierung
    168 Pkt./ 18,69 Euro
  • 08641: Aufbereiten und Untersuchung von Hodengewebe nach testikulärer Spermienextraktion zur Kryokonservierung
    242 Pkt./ 26,92 Euro
  • 08644: Aufbereiten und Einfrieren der/den Eizelle(n)
    1.312 Pkt./ 145,95 Euro
  • 08645: Aufbereiten und Einfrieren von Samenzellen oder Keimzellgewebe
    987 Pkt./ 109,80 Euro
  • 08646: Auftauen und Aufbereiten der/den Eizelle(n)
    584 Pkt./ 64,97 Euro
  • 08647: Auftauen und Aufbereiten von Samenzellen oder Keimzellgewebe
    384 Pkt./ 42,72 Euro
  • 08648: Spermienpräparation aus Hodengewebe nach testikulärer Spermienextraktion und Aufbereiten nach Kryokonservierung
    300 Pkt./ 33,37 Euro

 

Abschnitt 40.2 (Sachkosten)

  • 40700: Kostenpauschale für die Lagerung
    68 Euro
  • 40701: Zuschlag zur Kostenpauschale 40700 für die Lagerung unter Quarantänebedingungen
    10 Euro
  • Präambel 40.12: Für Transportkosten wurde eine Bestimmung aufgenommen, die eine gesonderte Abrechnung mithilfe der Sachkosten Pseudo-GOP 98999 ermöglicht

Die Vergütung der neu aufgenommenen Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 8.6 und 40.12 EBM erfolgt dauerhaft extrabudgetär.

Im Rahmen der Kryokonservierung sind folgende nach Transplantationsgesetz erforderlichen Laborleistungen berechnungsfähig:

 

Laborleistungen Kapitel 32.3 EBM:

  • 32575X: Nachweis von HIV-1- und HIV-2-Antikörpern und von HIV-p24-Antigen
    4,45 Euro
  • 32614X: HBc-Antikörper
    5,90 Euro
  • 32618X: HCV-Antikörper
    9,80 Euro
  • 32660X: HIV-1, HIV-2-Antikörper Westernblot
    53,60 Euro
  • 32781X: Nachweis von HBsAg
    5,50 Euro

Weitere Begleitleistungen im Zusammenhang mit der Kryokonservierung wie die Gebührenordnungspositionen 01510 bis 01512, 02100, 02341, 05310, 05340, 05341, 05350, 08575, 31272, 31503, 31600, 31608, 31609, 31822, 33043, 33044, 33064, 33090, 36272, 36503 und 36822 werden ebenfalls extrabudgetär vergütet und müssen in diesem Fall mit dem Suffix "X" gekennzeichnet werden.

 

Übergangsregelung für Versicherte

Für Versicherte, die aufgrund einer Behandlung mit keimzellschädigender Therapie ihre Ei- oder Samenzellen oder männliches Keimzellgewebe auf eigene Kosten bereits haben kryokonservieren lassen oder mit entsprechenden Maßnahmen begonnen haben, besteht ab Inkrafttreten der Umsetzung der Kryo-Richtlinie im EBM Anspruch auf die Leistungen. Die entsprechenden Leistungen werden auf Antrag der Versicherten gewährt.

#Abrechnung / Honorar

Lilia Hartwig

Stv. Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-320

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-315

Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-141

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300

Katharina Kuczkowicz

Stv. Teamleit. Abrechnungsorganisation

0421 3404-301

Top-Themen

Abrechnung & Honorar

Honorar, Quartalsabrechnung, Verträge, EBM
 

IT & Digitalisierung

Telematik-Infrastruktur (TI), eAnwendung, KV-Mitgliederportal, Praxis-IT

Niederlassung

Ausschreibung
von Arzt- und
Psychotherapeutensitzen

Auf dem Laufenden bleiben! Lesen Sie die Informationen der KV Bremen

Arzt- und Psychotherapeutensuche

für Bremen und Bremerhaven

Suche