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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

KV Bremen warnt vor Propaganda gegen Corona-Impfungen

Mit Verweis auf ein Schreiben der Ärztekammer Nordrhein und der KV Nordrhein im Kontext von Geschehnissen in einem Oberhausener Pflegeheim wird derzeit auch in Bremen gegen die Corona-Impfkampagne agitiert. Die KV Bremen weist ihre Mitglieder darauf hin, dass der betreffende Brief der Kreisstellenvorsitzenden der Ärztekammer Mönchengladbach und der Kassenärztlichen Vereinigung Mönchengladbach nicht als grundsätzliche Warnung vor einer Auffrischimpfung zu verstehen ist. Es sollten vielmehr die impfberechtigten Ärztinnen und Ärzte aus Mönchengladbach daran erinnert werden, dass eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission noch nicht vorliegt und Auffrischimpfungen zum jetzigen Zeitpunkt Einzelfallentscheidungen sind, die einer individuellen Begründung bedürfen. Keinesfalls wollten Ärzte die Bevölkerung bezüglich einer Auffrischimpfung verunsichern oder eine generelle Impfwarnung aussprechen. Es handelt sich ausdrücklich um ein Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Zum Hintergrund: Die KV Nordrhein hatte bereits im Einvernehmen mit dem Krisenstab Oberhausen am 8. September klargestellt, dass ein in den Medien genannter Todesfall in einer Pflegeinrichtung nicht im Zusammenhang mit einer Auffrischungsimpfung steht. In der Pressemitteilung der KV Nordrhein heißt es außerdem:

In einem Brief an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Mülheim an der Ruhr informierte Dr. med. Stephan von Lackum, Beauftragter des Vorstands für die Kreisstelle in Mülheim, über die Ereignisse in Oberhausen. Er bittet darin seine Mühlheimer Kolleginnen und Kollegen, selbst ärztlich zu entscheiden, ob eine Auffrischungsimpfung bei den eigenen Patienten dringlich ist, solange keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt. „Das Schreiben wurde mit uns nicht abgestimmt und ist in eigener Verantwortung des Unterzeichners entstanden – sicher auch als Reflex auf die Ereignisse in Oberhausen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Bergmann weiter: „Im Grunde gibt er damit nur wieder, was auch die Gesundheitsministerkonferenz am 6. September in Bezug auf Auffrischungsimpfungen für Über-60-Jährige beschlossen hat: nämlich, dass die Impfungen nach ärztlichem Ermessen sowie individueller Abwägung erfolgen sollten – und auch nur dann, wenn der Abschluss der COVID-19-Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.“ Bergmann verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es für eine mögliche Drittimpfung keinen Grund zur Eile gibt. „Der Impfschutz baut sich nach einer vollständigen Immunisierung nur sehr langsam ab und endet nicht abrupt von heute auf morgen.“ Dennoch sei eine baldige Empfehlung der STIKO zu den Auffrischungsimpfungen wünschenswert, um Unsicherheiten in den Praxen, aber auch bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Ein generelles Aussetzen von Auffrischungsimpfungen sei allerdings aufgrund der Vorfälle in Oberhausen nicht notwendig.
 

Lesen Sie hier die gesamte Pressemeldung der KV Nordrhein

Auch die Ärztekammer Nordrhein hat eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht

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