Die Pertussis-Impfung von Schwangeren ist seit Juli 2020 Kassenleistung. Hintergrund ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), alle Schwangeren gegen Keuchhusten zu impfen – unabhängig vom Abstand zu einer vorherigen Pertussis-Impfung und in jeder Schwangerschaft. Der G-BA hatte daraufhin zunächst die Schutzimpfungs-Richtlinie erweitert. Nun wurden auch die Mutterschafts-Richtlinien inklusive Mutterpass angepasst. Dort dokumentieren Ärzte künftig, ob eine Pertussis-Impfung durchgeführt wurde.
Wann der geänderte Mutterpass beim G-BA bestellt werden kann, steht noch nicht fest. Die KV Bremen wird informieren, sobald dies möglich ist. Die STIKO empfiehlt die Pertussis-Impfung für schwangere Frauen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels (ab der 27+0 SSW). Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden.
Ist in der Schwangerschaft keine Impfung gegen Pertussis erfolgt und liegt die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurück, sollte der Mutter eine Impfung bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt empfohlen werden. Auch dies ist zu dokumentieren.