Die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die zuständige Krankenkasse darf ab dem 1. Oktober 2021 ausschließlich digital erfolgen, sofern in der Vertragsarztpraxis die notwendige technische Ausstattung verfügbar ist. In bestimmten Fällen ist jedoch zusätzlich der Versand eines Papierausdrucks erforderlich. Hierfür wurden zum 1. Oktober 2021 zwei neue Kostenpauschalen in dem Kap. 40.4 EBM neu aufgenommen.
- Gebührenordnungsposition (GOP) 40130 (0,81 Euro) für den Versand des Ausdruckes an die Krankenkasse, wenn eine digitale Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist, der Arzt dies aber erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis bereits verlassen hat und die Übermittlung nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann. Der Versand der digitalen Daten erfolgt nach Behebung der Störung automatisch.
- GOP 40131 (0,81 Euro) für den Versand der Ausdrucke für Arbeitgeber und Patient nach einem Hausbesuch. Die digitale Übermittlung an die Krankenkasse ist in diesem Fall direkt aus der Praxis möglich.
Die Vergütung der GOP 40130 und GOP 40131 erfolgt extrabudgetär.