Gewalt in Praxen

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Praxen vor dem Kollaps

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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Punktwert für Schwangerschaftsabbrüche steht

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Lande Bremen hat den Punktwert für die berechnungsfähigen Leistungen für ambulant vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen nach dem EBM ab 1. Januar 2021 festgelegt.

Danach sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert von 11,1244 €-Cent ab dem 1. Januar 2021 gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen.

#Abrechnung / Honorar

Lilia Hartwig

Stv. Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-320

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-315

Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-141

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300

Katharina Kuczkowicz

Stv. Teamleit. Abrechnungsorganisation

0421 3404-301

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