1/2021 bis spätestens 12.04.2021
2/2021 bis spätestens 08.07.2021
3/2021 bis spätestens 08.10.2021
4/2021 bis spätestens 08.01.2022
Die genauen Uhrzeiten und Abgabetermine für Bremerhaven werden im Landesrundschreiben bekannt gegeben.
Die Abrechnungsunterlagen sind nach Ablauf des Kalendervierteljahres, spätestens jedoch bis zu den jeweils im Landesrundschreiben der KVHB bekannt gegebenen Terminen einzureichen. Anträge auf Fristverlängerung sind mit Begründung an die KVHB zu richten.
Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter: www.kvhb.de/abrechnungsrichtlinien
Die Erklärung zur Quartalsabrechnung kann per Post oder Telefax (0421 3404-109) übermittelt werden.
Erklärung zur Quartalsabrechnung (pdf - 66 kB)
COVID-19 Rettungsschirm - Ergänzende Erklärung zur Quartalsabrechnung 1/2020 (pdf - 348 kB)
COVID-19 Rettungsschirm - Ergänzende Erklärung zur Quartalsabrechnung 2/2020 (pdf - 348 kB)
Alternativ kann die Erklärung zur Quartalsabrechnung auch online über das KV-Portal an die KV übermittelt werden. Voraussetzung ist ein elektronischer Heilberufeausweis.
Anleitung zur Übermittlung der eSammelerklärung über das KV-Portal (pdf - 1 249 kB)
Folgende Abrechnungsscheine der Sonstigen Kostenträger sind mit der Quartalsabrechnung einzureichen:
Alle anderen Abrechnungsscheine (z. B. Primärkassen, Ersatzkassen, Postbeamte, Bundespolizei, Bundeswehr) müssen vier Quartale in der Praxis aufbewahrt werden.