Die KV Bremen hat Kenntnis davon bekommen, dass einige Honorarärzte für die Übernahme von Schichten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Vertretungshonorare verlangen. Dafür wird eine „Honorarvereinbarung bei Bereitschaftsdienstübernahme“ angeboten. Dieses Verfahren ist weder inhaltlich abgestimmt noch von der KV autorisiert und gehört nicht zum offiziellen Verfahren.
Die KV Bremen reagiert in einem offenen Brief auf einen Vorwurf, Informationen im Zusammenhang mit den Anpassungen im Bereitschaftsdienst nicht korrekt oder gar nicht weitergegeben zu haben.
Für Ärzte, die Hybrid-DRGS abrechnen wollen, bietet die KV Bremen eine komfortable Unterstützung an. Im Mitgliederportal ist ab sofort ein Tool abrufbar – der sogenannte Grouper –, das ermittelt, ob ein Eingriff einer Hybrid-DRG zugewiesen werden kann.
Die KV Bremen lädt am 3. April, 16 bis 18 Uhr, alle interessierten Ärzte zu einer Infoveranstaltung zum Bereitschaftsdienst ein. Thema sind die Auswirkungen der angepassten Notdienstordnung. Offene Fragen werden beantwortet.
Ab 1. April veranlassen Praxen histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10. Hierfür werden zum 1. April der Bundesmantelvertrag und die Vordruck-Vereinbarung angepasst.
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