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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Rückzieher: Doch kein Ruhetag am Gründonnerstag

Der Bund-Länder-Entscheid zur sogenannten Osterruhe ist heute einkassiert worden. Demnach wird auch der Gründonnerstag nicht als Ruhetag gewertet.

Der entsprechende Punkt zur Osterruhe aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 23. März wird nicht umgesetzt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 24. März in einer kurzfristig einberufenen Schalte mit den Ministerpräsidenten der Länder mit und übernahm die politische Verantwortung.

Die Frage, ob der geplante Ruhetag am 1. April auch in den Praxen als freier Tag gewertet wird, hatte zu zahlreichen Nachfragen geführt, die sich jetzt erübrigen.

#Politik / Gremien

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