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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Screening auf Hepatitis B und C jetzt Bestandteil des Gesundheits-Check-Ups

Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben Versicherte im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung (GU) einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis-B-Virusinfektion und einmalig auf ein Screening auf Hepatitis-C-Virusinfektion. Dafür können die neuen GOP 01734, 01744 und 01865 abgerechnet werden.

Die GOP 01734 (41 Punkte/4,56 Euro) kann als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) abgerechnet werden. Die GOP 01734 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig.

Versicherte ab dem 35. Lebensjahr, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des Beschlusses eine allgemeine GU in Anspruch genommen haben, können den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre ab Inkrafttreten dieses Beschlusses zurückliegt. Dafür wurde die neue GOP 01744 (41 Punkte/4,56 Euro) bis zum 31. Dezember 2023 aufgenommen.

Der Bewertungsausschuss (BA) geht davon aus, dass das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion und das Screening auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion zusammen durchgeführt werden. Die GOP 01734 bzw. 01744 sind auch dann berechnungsfähig, falls nur ein Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion oder auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion erforderlich ist.

 

Die neuen GOP für Screening auf Hepatitis B und C 

  • GOP 01734: Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) für das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C
    41 Punkte / 4,56 Euro
  • GOP 01744: Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C im Rahmen der Übergangsregelung
    41 Punkte / 4,56 Euro

 

Laborleistungen 

Für das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion mittels einer Untersuchung von HBs-Antigen und auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion mittels einer Untersuchung auf HCV-Antikörper wird die neue GOP 01865 (105 Punkte/11,68 Euro) berechnungsfähig. Bei einem positiven (reaktiven) Ergebnis erfolgt die entsprechende Bestätigungsdiagnostik anschließend aus derselben Blutentnahme mittels einer Untersuchung auf Hepatitis-B-Virus-DNA oder Hepatitis-C-Virus-RNA. Für diese Bestätigungsdiagnostik wurden die neuen GOP 01866 (805 Punkte/89,55 Euro) und 01867 (360 Punkte/40,05 Euro) als Zuschlag zur GOP 01865 aufgenommen. Die Vergütung GOP 01865 bis 01867 erfolgt extrabudgetär und setzt zur Berechnung eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor (Paragraf 135 Abs. 2 SGB V) voraus. 

Die neue GOP 01865 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aus dem EBM gestrichen, da davon ausgegangen wird, dass der überwiegende Anteil der Versicherten diese einmalige Untersuchung in den ersten Jahren nach Einführung in Anspruch nehmen wird. Der Bewertungsausschuss wird eine Anschlussregelung spätestens bis zum 30. September 2025 beschließen.

Der BA geht davon aus, dass das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion und das Screening auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion zusammen durchgeführt werden. Die GOP 01865 ist auch dann berechnungsfähig, falls im Einzelfall nur eine in-vitro-diagnostische Leistung für ein Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion oder auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion erforderlich ist.

 

GOP für die Laborleistungen

  • GOP 01865: Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörper
    105 Punkte / 11,68 Euro
  • GOP 01866: Zuschlag zur GOP 01865 für die Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen
    805 Punkte / 89,55 Euro
  • GOP 01867: Zuschlag zur GOP 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper
    360 Punkte / 40,05 Euro
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