Für das erste, zweite, dritte und vierte Quartal des Jahres 2021 muss die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM bis spätestens zum 28. Februar 2022 erfolgen.
Bitte übertragen Sie die Daten für die oKFE regelmäßig quartalsweise, auch wenn die Aussetzung durch das Bundesministerium für Gesundheit beschlossen wurde. Nur wenn Sie noch technische Umsetzungsprobleme bei der Erfassung und Übertragung haben, ist der späteste Übertragungstermin der 28. Februar 2022.