Die extrabudgetäre Vergütung der Verordnung medizinischer Rehabilitation war bisher befristet bis zum 31. März 2021. Da aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine zuverlässigen Prognosen möglich sind, wie sich die Anzahl der vertragsärztlichen Verordnungen medizinischer Rehabilitation entwickeln wird, hat der Bewertungsausschuss nun eine Verlängerung beschlossen.
Abrechnung & Honorar
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