Ambulante Therapie M-ACI bei Knorpelschäden am Knie abrechenbar

Die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) ist zum 1. Januar 2023 in den EBM aufgenommen worden. Gesetzlich Versicherten, die unter schweren Knorpelschäden am Knie leiden, steht damit eine neue ambulante Therapieoption zur Verfügung.

Bei der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation (M-ACI) handelt es sich um ein zweistufiges Operationsverfahren zur Behandlung von symptomatischen Knorpeldefekten des Kniegelenks, wenn der Defekt einen Schweregrad 3 oder 4 hat.

Für dieses Operationsverfahren werden vier neue OPS-Kodes in den Anhang 2 des EBM aufgenommen:

  • Kode 5-801.ah (offen chirurgische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Entnahme eines Knorpeltransplantates: Kniegelenk) mit der OP-Kategorie D3,
  • Kode 5-812.8h (arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Entnahme eines Knorpeltransplantates: Kniegelenk) mit der OP-Kategorie E3,
  • Kode 5-801.kh (Offen chirurgische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Autogene matrix-induzierte Chondrozytentransplantation: Kniegelenk) mit der Kategorie D5
  • Kode 5-812.hh (Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Autogene matrix-induzierte Chondrozytentransplantation: Kniegelenk) mit der Kategorie E5

Die anfallenden Sachkosten sind nicht durch die OP-Leistungen abgedeckt und werden zusätzlich erstattet.

Die Knorpelentnahme und die Implantation der aufbereiteten, matrixassoziierten Knorpelzellen sind ambulant oder belegärztlich durchführbare Operationen. Nach den Vorgaben des G-BA dürfen sie nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie, für Orthopädie und für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie durchgeführt werden, die eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben. Sie benötigen eine Schulung des Herstellers zur Anwendung des Arzneimittels (Transplantat).

 

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