App „zanadio“ bei Adipositas erhält neue GOP zur Verlaufskontrolle

Für die digitale Gesundheitsanwendung „zanadio“ wurde die GOP 01473 (64 Punkte / 7,35 Euro) in den EBM neu aufgenommen. Ärzte können damit seit Januar 2023 die Verlaufskontrolle und Auswertung der App bei der Behandlung weiblicher Adipositas-Patientinnen ab 18 Jahren berechnen.

Abrechnungsberechtigt für die GOP 01473 sind Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt oder mit den Schwerpunkten Endokrinologie, Gastroenterologie und Kardiologie.

Die GOP 01473 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig und wird zunächst für zwei Jahre extrabudgetär vergütet. 

 

Anpassung der Leistung für vorläufige DiGA

Bisher konnte die Verlaufskontrolle für die DiGA „zanadio“ als GOP 86700 aus der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) abgerechnet werden. Sie ist für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten DiGA in der Erprobungsphase berechnungsfähig. Mit der Aufnahme der GOP 01473 in den EBM erfolgt eine entsprechende Anpassung der Anlage 34 zum BMV-Ä zum 1. Januar 2023, mit der „zanadio“ aus der Leistungsbeschreibung der Pauschale 86700 gestrichen wird, um eine doppelte Berechnungsfähigkeit dieser Leistung auszuschließen.

 

BfArM legt Anwenderkreis fest

„zanadio“ wurde im Oktober 2020 vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Nach mehrfacher Verlängerung des Erprobungszeitraums ist die App seit August dauerhaft im Verzeichnis gelistet. Mit der dauerhaften Aufnahme hat das BfArM den Anwenderkreis auf weibliche Adipositas-Patientinnen eingeschränkt.

 

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