Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. Januar

Was hat sich zum 1. Januar 2024 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Chromoendoskopie

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) kann eine Chromoendoskopie für Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen nach EBM abgerechnet werden. Dafür wurde die Gebührenordnungsposition 50601 in das ASV-Kapitel 50 Abschnitt 50.6 des EBM aufgenommen und kann von allen Mitgliedern des ASV-Kernteams im Rahmen einer Überwachungskoloskopie einmal im Krankheitsfall als Zuschlag zur (Teil-)Koloskopie abgerechnet werden.
Chromoendoskopie wurde in den EBM aufgenommen

 

Dialyse

Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen wurden zum 1. Januar 2024 angehoben. 
Dialysesachkosten wurden zum 1. Januar angepasst

 

DiGA

Seit dem 1. Januar 2024 können Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten die Verlaufskontrolle bei Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen „somnio“ bei Schlafstörungen und „Vivira“ bei Rückenschmerzen abrechnen. Ärztinnen und Ärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin wird die Verlaufskontrolle für „somnio“ ebenfalls vergütet. 
Gesundheitsapp „somnio“ und „Vivira“: Weitere Fachgruppen können Verlaufskontrolle abrechnen

 

DiGA 

Für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „companion patella“, wurde zum 1. Januar die GOP 01477 (64 Punkte / 7,64 Euro) in den Abschnitt 1.4 EBM neu aufgenommen.
Gesundheitsapp „companion patella“ erhält neue GOP zur Verlaufskontrolle

 

ePA

Die Erstbefüllung der sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte wird auch 2024 mit etwa zehn Euro honoriert. Die bislang bis zum 31. Dezember 2023 befristete Vergütungsregelung wurde verlängert.
Vergütung von Erstbefüllung einer ePA

 

eRezept

Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit 1. Januar elektronisch verordnet werden. Versicherte können das eRezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. 
Landesrundschreiben September 2023, S. 32

 

Kardioversion

Zum 1. Januar 2024 wurde die externe elektrische Kardioversion in den EBM aufgenommen. (GOP 04421 in den Abschnitt 4.4.1 EBM und GOP 13552 in den Abschnitt 13.3.5 EBM; gem. Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 693. Sitzung am 6. Dezember 2023).
Kardioversion wird zum 1. Januar 2024 in den EBM aufgenommen

 

HIV-Präexpositionsprophylaxe

Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe für Versicherte mit substanziellem HIV-Risiko wird auch in diesem Jahr extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Neu ab 1. Januar ist, dass die Kontrolle im Rahmen der PrEP über eine Pauschale vergütet wird. 
HIV-Präexpositionsprophylaxe wird weiterhin extrabudgetär vergütet

 

Kinderuntersuchungshefte 

Die Gelben Kinderuntersuchungshefte mit integrierter Stuhlfarbkarte stehen jetzt zur Verfügung. Die neue Stuhlfarbkarte soll dazu beitragen, einen Gallengangverschluss frühzeitig zu erkennen. Zudem wurden entsprechende Hinweise in die Begleittexte zur U2 und U3 aufgenommen. 

 

Mutterpass

Der Mutterpass und die Versicherteninformation „Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft“ wurden angepasst. Grund sind verschiedene Änderungen an den Mutterschafts-Richtlinien. Die überarbeiteten Dokumente sollen im Laufe des Januars zur Verfügung stehen. 
Mutterpass und Versicherteninformation wurden angepasst

 

Operative Prozeduren

Zum 1. Januar 2024 wurde der Anhang 2 zum EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2024 angepasst. Im Rahmen dieser Aktualisierung wurden OPS-Kodes neu in den Anhang 2 aufgenommen, Kodes gestrichen sowie redaktionelle Änderungen an einzelnen OPS-Bezeichnungen vorgenommen. Anhang 2 zum EBM wird aktualisiert
Anhang 2 zum EBM wird aktualisiert

 

Orientierungswert 

Der Orientierungswert ist zu Jahresbeginn auf 11,9339 Cent gestiegen (2023: 11,4915 Cent). Damit erhöhen sich die Preise aller ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 3,85 Prozent. Die Anpassung hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss im September beschlossen. 
Landesrundschreiben Oktober 2023, S. 4

 

Portokostenpauschalen

Seit 1. Januar 2024 unterliegen die GOP 40110 und 40111 für den Versand eines Arztbriefes im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege einem gemeinsamen Höchstwert je Arzt und je Quartal von 6,02 Euro. 
Höchstwerte für Portokostenpauschalen bei der außerklinischen Intensivpflege

 

TI-Pauschale

Die Pauschalen für die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) sind analog zum Orientierungswert um 3,85 Prozent gestiegen. Die Anpassung sieht die Festlegung zur TI-Finanzierung vor, die das Bundesgesundheitsministerium erlassen hat.
Landesrundschreiben Oktober 2023, S. 28

 

Ultraschalldiagnostik

Zum 1. Januar wurden die Abrechnungsausschlüsse im EBM bezüglich der Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft zu Leistungen des Kapitels 33 (Ultraschalldiagnostik) angepasst. 
Abrechnungsausschlüsse bezüglich Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft angepasst

 

Verordnungen per Video

Seit 1. Januar können Ärzte und Psychotherapeuten die Verordnung von medizinischer Rehabilitation sowie Folgeverordnung für häuslicher Krankenpflege und Heilmittel auch in der Videosprechstunde abrechnen. Außerdem erhalten sie die Portokosten erstattet, wenn sie dem Patienten die jeweilige Verordnung per Post zusenden. 
​​​​​​​Verordnungen per Video: Diese Leistungen können Praxen ab 2024 abrechnen

 

#Abrechnung / Honorar