Bereitschaftsdienst: Wer an wen Notdienste tauschen oder weitergeben kann

Wer kann an wen Notdienste tauschen oder weitergeben? Die KV Bremen fasst die wichtigsten Regelungen für die Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven zusammen.

Für den Bereitschaftsdienst der KV Bremen werden nach der aktualisierten Notdienstordnung nur Vertragsärzte und MVZ eingeteilt. Die Dienstpläne werden halbjährlich zum Januar und zum Juli ausgestellt und drei Wochen im Voraus über das Planungstool BD-Online versendet (per E-Mail). 

Vertragsärzte, die ihre Schichten nicht übernehmen wollen, können die Dienste tauschen oder abgeben (BD-Online).

Für Abgabe und Tausch von Notdiensten kommen aktuell in Frage: 

  • Andere Vertragsärzte 
  • Nicht-Vertragsärzte, die im Honorararztverzeichnis der KV Bremen eingetragen sind. Hierfür muss u.a. eine „Vereinbarung zur Tätigkeit im Notdienst“ mit der KV Bremen geschlossen werden. 

Für Abgabe und Tausch von Notdiensten sind aktuell ausgeschlossen: 

  • Angestellte Ärzte
  • Ärzte in Weiterbildung

Achtung: Bei einem Vertragsarzt oder MVZ angestellte Ärzte erhöhen die Teilnahmeverpflichtung des Arbeitgebers. Sie können jedoch derzeit (bis Abschluss Statusfeststellungsverfahren) nicht von ihrem Arbeitgeber eingesetzt werden. Diese angestellten Ärzte können sich allerdings im Honorararztverzeichnis eintragen lassen. Dies gilt auch für Ärzte in Weiterbildung.

Hinweis zu Sicherstellungsassistenten: So genannte Sicherstellungs- bzw.  Entlastungsassistenten gelten als Nicht-Vertragsärzte. Allerdings können sie sich im Honorararztverzeichnis eintragen lassen.

Alle erforderlichen Unterlagen zum Bereitschaftsdienst der KV Bremen sind im Downloadbereich abrufbar.

 

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