So kennzeichnen Sie Behandlungstage ohne berechnungsfähige Leistungen

Häufig erscheinen Patienten mehrfach in einem Quartal in der Praxis. Für den ersten Kontakt wird in der Regel die Versicherten-, Grund oder Konsiliarpauschale angesetzt. Mit der Ansetzung wird eine ganze Reihe von Leistungen vergütet, die nicht mehr nach Einzelpositionen berechnungsfähig sind.

Zahlreiche GOP setzen jedoch eine Mindestzahl von persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal bei demselben Patienten voraus. So fordert der obligate Leitsungsinhalt der GOP 10330 (Komplex Wundbehandlung) u.a. mindestens fünf persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal. Um somit einen Arzt-Patienten-Kontakt an Behandlungstagen, an denen keine berechnungsfähigen Leistungen erbracht werden, nachzuweisen, ist auf dem Behandlungsschein die Pseudo GOP 99000 anzugeben.

Handelt es sich um Kontakte ohne berechnungsfähige Leistungen bei einer TSVG-Konstellation, z.B. offene Sprechstunde, ist die Pseudo GOP 88210 anzusetzen. 

 

#Abrechnung / Honorar