Die Behandlung erfolgt in der Regel in HIV-Schwerpunktpraxen. Zur Abrechnung der Beratung sowie Einleitung und Kontrolle der PrEP wurden 2019 mehrere neue GOP in den Abschnitt 1.7.8 EBM aufgenommen. Die Honorierung sollte zunächst für zwei Jahre extrabudgetär und damit in voller Höhe erfolgen. Diese Vorgabe wurde nun um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Vereinbarung zur HIV-PrEP finden Sie auf der Internetseite der KBV.