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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Abrechnungsprüfung von Corona-Teststellen nicht rechtssicher möglich

Künftig sollen KVen bei Schnelltest-Einrichtungen eine ausführliche Abrechnungs- und Plausibilitätskontrolle vornehmen und Zahlungsflüsse an die Finanzbehörden melden. Das sei weder rechtlich noch inhaltlich machbar, mahnen die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans, auf der Sitzung der Vertreterversammlung am 12. Juni.

Der Entwurf einer neuen Bundes-Testverordnung sieht eine massive Ausweitung der Kontrollfunktion durch die KVen von Einrichtungen (Nicht-KV-Mitgliedern) ein, die Corona-Schnelltests anbieten. Hintergrund sind Berichte um Abrechnungsbetrug in Nordrhein-Westfalen.

Die jetzigen Regelungen im Entwurf machen es den KVen unmöglich, Auszahlungen an die Teststellen rechtssicher und zeitnah vorzunehmen, bemängelt KV-Vorstand Dr. Bernhard Rochell. "Man kann nicht im Nachhinein die KVen mit Rechnungsprüfungen nach unklaren Maßstäben beauftragen und später dafür in Haftung nehmen. Dies käme einem Polizisten gleich, der plötzlich dafür haften muss, wenn Beamte des Ordnungsamtes zu wenige oder falsche Tickets für das Falschparken ausstellen."
 

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