Die bisherige Anlage 3 (Diabetes mellitus Typ 1) sowie Anlage 4 (Diabetes mellitus Typ 2) werden aus der bisherigen DMP-Vergütungsvereinbarung herausgelöst und in eine eigene Vergütungsvereinbarung für diese beiden Indikationen überführt.
Die neue Anlage 1 (DM 1) und die neue Anlage 2 (DM 2) werden angepasst:
- Aufnahme weiterer Schulungsprogramme in DMP DM 1 (Linda, PRIMAS)
- Aufnahme weiterer Schulungsprogramme in das DMP DM 2 (Medias 2 BOT + SIT + CT)
- Erhöhung der Schulungspauschalen
- Bei vollständigem Abschluss der Schulung kann bei ausgewählten Schulungsprogrammen ein Qualitätszuschlag abgerechnet werden
- Aktualisierung der Bezeichnungen und der Zielgruppe der Schulungsprogramme gemäß der akkreditierten Schulungsprogramme
Änderung der bisherigen DMP-Vergütungsvereinbarung ACBK
- Sie gilt für die Indikationen Brustkrebs, Asthma bronchiale, COPD sowie Koronare Herzkrankheit,
- die bisherige Anlage 3 wird gestrichen
- die bisherige Anlage 4 wird gestrichen
Die KV Bremen strebt auch eine entsprechende Anpassung der DMP-Vergütungsvereinbarung ACBK an und wird daher die Verhandlungen mit den Krankenkassen fortführen.
Sofern Sie eine Schulung in den neu aufgenommenen Schulungsprogrammen Ihren Patienten anbieten wollen, beantragen Sie bitte eine Schulungsgenehmigung.
Diabetes mellitus Typ 1: Unterlagen
Diabetes mellitus Typ 2: Unterlagen