Bereits seit 2019 sind die Heilmittelvergütungen stark angestiegen. Auslöser war eine gesetzliche Regelung zur bundesweiten Angleichung der Vergütung der Therapeuten. Die KV Bremen und die Krankenkassen haben dementsprechend höhere Richtgrößen für die Bremer Vertragsärzte vereinbart (2021 + 11,8%).
Im Zuge neuer Rahmenverträge haben sich der GKV-Spitzenverband und Verbände der Heilmittelerbringer auch auf „Therapieberichte“ verständigt, die bei einer Anforderung durch den Vertragsarzt aber zu einer zusätzlichen Budgetbelastung und Mehrarbeit (separate schriftliche Anforderung) führen. Das Kreuz „Therapiebericht“ auf Muster 13 kann wie gewohnt bei Bedarf gesetzt werden. Von einer zusätzlichen Anforderung ausführlicher Therapieberichte raten wir aber grundsätzlich ab, da diese Kosten von etwa 100,- EUR auslösen, die dem Logopäden von der Kasse vergütet werden (bei KG: 55,- EUR).
Aufgrund der unübersichtlichen Vergütungssituation (z B. vorübergehende Gültigkeiten) hat die KV Bremen derzeit auf ihrer Homepage keine eigene Tabelle mit den Heilmittelpreisen hinterlegt. Sie finden dort aber eine entsprechende Verlinkung zum GKV-Spitzenverband.