Resolution der Vertreterversammlung der KV Bremen (6. November 2021)
Vertreterversammlung begrüßt Richtlinie der KBV zur Sicherstellung der Versorgung mit AU und Rezepten und fordert ihre Mitglieder auf, sich zügig an KIM-Dienste zur sicheren Kommunikation anzuschließen.
Derzeit werden unsere Praxen vom Gesetzgeber gezwungen, technisch oft nicht ausgereifte digitale Anwendungen (eAU, eRezepte etc.) verpflichtend einzuführen. Oftmals besteht für Praxen nicht die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Fristen die technischen Voraussetzungen zu schaffen, da diese am Markt nicht verfügbar sind.
Deswegen begrüßt die Vertreterversammlung die aktuelle Richtlinie der KBV zur Sicherstellung der Versorgung mit AU-Bescheinigungen und Rezepten, welche die Priorität einer funktionierenden Patientenversorgung über die „Digitalisierung mit der Brechstange“ stellt. Die KBV schafft damit eine Grundlage für Praxen, die die gesetzlichen Vorgaben aktuell noch nicht erfüllen können, die Versorgung sanktionsfrei weiterhin sicherstellen zu können.
Unbeschadet dessen ruft die Vertreterversammlung der KV Bremen dazu auf, dass alle Praxen zügig für ihren Anschluss an einen KIM-Dienst und ihre Ausstattung mit elektronischen Heilberufeausweisen sorgen. Die KIM-Dienste legen die zeitgemäße Grundlage für eine digitale Vernetzung und sichere Kommunikation im Gesundheitssystem.
AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich